Dieser Artikel ist einem interessanten Thema gewidmet: der Wirklichkeit dessen, was und wie der Mensch zu fühlen imstande ist. In diesem Artikel wird darauf eingegangen, was Gefühle sind und welche völlig voneinander verschiedenen Arten menschlicher Gefühle und menschlichen Fühlen-Könnens es gibt. Sich dieser Thematik systematisch zuzuwenden, hat verschiedene Vorteile. Zum einen hilft es dabei, verschiedene philosophische Fragestellungen und Antworten besser und tiefer zu verstehen. Des Weiteren lernt man dadurch das Wesen des Menschen besser kennen. Überdies vermag ein Grundverständnis über die Möglichkeiten menschlichen Fühlen-Könnens auch im Alltag, sich selbst und andere angemessener in dem, was innerlich erlebt wird, einzuordnen. Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass sich die vollständige Dimension menschlichen Fühlens auf körperliche und sinnliche Gefühle reduzieren ließe. Auf diesen Irrtum wird in diesem Artikel ausführlich geantwortet. Es geht in diesem Artikel darum, die menschliche Gefühlswelt in ihrer Ganzheit etwas aufzuschlüsseln. Bevor in diesem Artikel direkt auf die Gefühle und inneren Zustände eingegangen wird, wird sich dem menschlichen Wesen zugewandt. Dies soll dazu dienen, das darauf folgende Thema der Gefühle leichter und tiefer zu verstehen und besser einzuordnen.
Da der Schwerpunkt dieses Artikels Gefühle und innere Zustände sind, ist dieser Artikel deutlich erfahrungsorientierter als die anderen philosophischen Artikel auf dieser Webseite. Teilweise kann dies dazu führen, dass verschiedene Punkte unterschiedlich gut zugänglich sind, da jeder Mensch, hinsichtlich eigener Erfahrungen, einzigartig ist. Darüber hinaus wird es zum Ende dieses Artikels zunehmend spekulativ. Nichtsdestotrotz werden in diesem Artikel, für jede Person verständlich, Möglichkeiten der Strukturierung und Kategorisierung von Gefühlen mitgegeben, die nicht auf individuellen Erfahrungen aufbauen, sondern anhand allgemeiner und klar benennbarer Kriterien vollzogen werden.
Viel Freude beim Lesen.
Hinführung
Die Frage nach der Realität menschlichen Fühlens ist die Frage, was der Mensch in einer bestimmten Hinsicht ist. Wenn wir wissen wollen, was der Mensch in einer bestimmten Hinsicht ist, ist es hilfreich, zunächst einmal den Menschen als Ganzes in den Blick zu nehmen und nach einer geeigneten Methode zu schauen, die das allgemeine Wesen des Menschen näherbringt. Im Anschluss daran kann mit dieser geeigneten Methode sich der Hinsicht des Menschen zugewandt werden, die uns hier in diesem Artikel interessiert. Methoden, den Menschen kennenzulernen, gibt es bereits zahlreiche. Aristoteles z. B. schlug vor, dass, wenn wir wissen wollen, was der Mensch ist, wir ihn auf seine Gattung zurückführen und ihn von anderen Arten derselben Gattung unterscheiden müssen. Die Gattung, welcher der Mensch zugehört, ist die der Sinneswesen, bzw. sinnlichen Lebewesen. Sinneswesen sind mit dem Menschen allerdings auch alle Tiere. Diese Gattung teilt der Mensch also mit den Tieren. Der spezifische Artunterschied des Menschen gegenüber den Tieren ist, so Aristoteles, sein Verstand und sein Wille. Aristoteles fasst die beiden menschlichen Vermögen – den Verstand und den Willen – mit dem Ausdruck „Vernunftbegabtheit“ zusammen und bestimmt den Menschen somit als vernunftbegabtes Sinneswesen.
Die Lebewesen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit Vermögen ausgestattet sind. So besitzen alle Lebewesen z. B. die Selbsterhaltungs- und Arterhaltungsvermögen. Die Frage nach den Vermögen eines Lebewesens, also nach den Tätigkeitsmöglichkeiten eines Lebewesens, ist von nicht unerheblicher Bedeutung für die Frage dieses Artikels. Die Individualität der Gattungen von Lebewesen zeichnet sich nämlich insbesondere durch die Anzahl ihrer jeweiligen Vermögensgattungen aus. So kann der Mensch als dasjenige Wesen bestimmt werden, welches diejenigen Vermögensgattungen hat, die ihm auch faktisch zukommen. Dies ist auch das weitere Vorgehen in diesem Artikel. Wir beabsichtigen, gemeinsam auf alle Vermögensgattungen des Menschen einzugehen. Anschließend gehen wir auf diejenigen menschlichen Vermögen ein, die im Zusammenhang mit menschlichem Fühlen stehen. Die Vermögen des Menschen finden wir über die Tätigkeiten des Menschen heraus. Die Tätigkeiten werden nämlich auf eine innermenschliche Ursache zurückgeführt, welche die innermenschlichen Tätigkeitsmöglichkeiten – also die menschlichen Vermögen – sind. Die Tätigkeiten wiederum können durch ihre jeweiligen Objekte, Gegenstände oder Ziele kennengelernt werden. Nachdem wir über menschliche Tätigkeiten die menschlichen Vermögen herausgefunden und durch die Vermögen das Wesen des Menschen bestimmt haben, wenden wir uns ganz dem menschlichen Fühlen und den menschlichen Gefühlen zu. Dabei werden manche der menschlichen Tätigkeiten auch wieder eine Rolle spielen, auf die dann tiefer eingegangen wird.
Die menschlichen Vermögen
Zur Wiederholung: Über die menschlichen Vermögen erhalten wir durch die Tätigkeitsarten des Menschen Aufschluss. Die Tätigkeitsarten wiederum können durch ihre jeweiligen Gegenstände, Objekte bzw. Ziele verstanden werden. Da es nicht erforderlich für das eigentliche Thema dieses Artikels ist, auf jede Tätigkeitsart und auf jedes Vermögen detailliert einzugehen, werden hier manche Tätigkeitsarten und Vermögen nur kurz erwähnt. Ausgangspunkt sind immer allgemeine und basale Erfahrungen.
Die sinnlichen Erkenntnisvermögen
Wir Menschen haben die Möglichkeit, uns auf Farben, Licht und Formen zu beziehen, die sich außerhalb unseres Bewusstseins befinden. Anders ausgedrückt: Wir Menschen haben die Möglichkeit zur Tätigkeit des Sehens (auf die Frage, ob der Mensch nur Licht, nur Farben oder beides sieht, wird hier nicht eingegangen). Voraussetzung der Tätigkeit des Sehens ist das Sehvermögen. Neben der Tätigkeit des Sehens, ist der Mensch zur Tätigkeit des Hörens fähig. Auch die Tätigkeit des Hörens setzt eine diese Tätigkeit begründende Tätigkeitsmöglichkeit im Menschen voraus, und zwar das Hörvermögen. Umgangssprachlich kann auch gesagt werden, dass es die Fähigkeit oder Eigenschaft ist, hören zu können. Weiterhin ist der Mensch zu den Tätigkeiten des Riechens, Schmeckens und Tastens fähig. Jede dieser drei Tätigkeitsarten erfordert ein jeweiliges Vermögen. So hat der Mensch neben dem Sehvermögen und dem Hörvermögen auch ein Riechvermögen, Geschmacksvermögen und Tastvermögen. Gemeinsam bilden diese fünf Vermögen die äußeren Sinnesvermögen.
Bisher werden die Informationen aus diesem Abschnitt den meisten Lesern bereits klar gewesen sein. Mit dieser Art von Vorgehen, werden wir bei den anderen menschlichen Vermögen weitermachen. Zunächst sei kurz angemerkt, dass wir hier bei den äußeren Sinnesvermögen bereits ein Vermögen haben, dessen Tätigkeit auch als „fühlen“ bezeichnet wird: der Tastsinn.
Fahren wir fort mit einer weiteren Gruppe menschlicher Vermögen. Durch basale Erfahrungen wissen wir, dass in unserem Bewusstsein die Gegenstände der Sinne geordnet sind und ein einheitliches „Gesamtbild“ ergeben, anstelle dessen, dass die Gegenstände zusammenhanglos in unserem Bewusstsein koexistieren. Beispiel: Wir sehen vor uns einen Menschen, der spricht. Gleichzeitig hören wir vor uns jemanden, der spricht. In unserem Bewusstsein werden die beiden Sinneswahrnehmungen – zum einen die des Sehens einer sprechenden Person und zum anderen die des Hörens einer sprechenden Person – miteinander in der Weise verbunden, dass uns klar ist, dass die Person, die wir sehen, die gleiche ist wie die, welche wir hören.
Das Ordnen – also Verbinden und Trennen – der äußeren Sinneseindrücke setzt voraus, dass die äußeren Sinneseindrücke selbst erkannt werden. Die sollte nicht verwechselt werden mit der Tätigkeit der äußeren Sinne. Die äußeren Sinnesvermögen nehmen etwas auf, das in der Außenwelt existiert (mehr zur Begründung der Existenz einer Außenwelt siehe den Artikel „Woher wissen wir, was wahr ist?“). Nachdem die äußeren Sinnesvermögen etwas aus der Außenwelt aufgenommen haben, wird das Aufgenommene durch etwas anderes in uns erkannt und geordnet. Dieses „andere“ in uns, welches die Eindrücke der äußeren Sinne erkennt und ordnet, nennen wir „sinnliches Selbstbewusstsein“. Das sinnliche Selbstbewusstsein ist ein anderes Vermögen als die äußeren Sinnesvermögen, da die Tätigkeit des Erkennens und Ordnens der äußeren Sinneseindrücke eine andere Tätigkeit ist als die Tätigkeiten der äußeren Sinnesvermögen.
Unsere basalen Erfahrungen zeugen davon, dass es uns möglich ist, die wahrgenommenen Gegenstände der äußeren Sinne in unserem Bewusstsein zu vergegenwärtigen, ohne dass die Gegenstände, während der Vergegenwärtigung, durch die äußeren Sinne wahrgenommen werden. Wir können uns beispielsweise einen Baum in unserem Bewusstsein vergegenwärtigen bzw. vorstellen, ohne dass aktuell ein Baum sinnlich erkannt wird. Die Möglichkeit des Vergegenwärtigens sinnlich erkannter Gegenstände nennen wir „Vorstellungsvermögen“. Das Vorstellungsvermögen vermag es jedoch nicht nur, die Gegenstände der äußeren Sinne im Bewusstsein zu vergegenwärtigen. Es vermag darüber hinaus noch, die Gegenstände der äußeren Sinne, im Bewusstsein miteinander zu verbinden, zu trennen und aufzubewahren.
Ferner ist uns durch basale Erfahrungen klar, dass Emotionen bzw. sinnliche Gefühle und Triebe, nicht-willentliche Bewertungen des sinnlich Wahrgenommenen enthalten. Diese Ebene des Bewertens von sinnlich Wahrgenommenem wird oft als „Instinkt“ bezeichnet. Drängen die sinnlichen Gefühle und Triebe zu dem Wahrgenommenen hin, wurde das Wahrgenommene instinktiv als positiv bewertet. Drängen die sinnlichen Gefühle und Triebe von dem Wahrgenommenen weg, wurde das Wahrgenommene instinktiv als negativ bewertet. Dieser Vorgang ist die intuitive oder unmittelbare Umstandswahrnehmung der Zu-/Abträglichkeit des sinnlich Wahrgenommenen. Wir nennen dieses Vermögen hier „sinnliches Schätzungsvermögen“.
Neben dem Vorstellungsvermögen verbürgen sich basale Erfahrungen für ein weiteres, dem Vorstellungsvermögen nicht fernstehendes, Vermögen, bei dem es ebenfalls um die Vergegenwärtigung von durch die äußeren Sinne Wahrgenommenem geht. Bei dem anderen Vermögen geht es jedoch nicht einfach nur um die Vergegenwärtigung dessen, was die äußeren Sinne wahrnahmen, sondern vielmehr um die Vergegenwärtigung des durch die äußeren Sinne Wahrgenommenen als etwas, das einmal erkannt wurde. Es geht hier um die Erinnerung des in der Vergangenheit Erlebten. Diese Vergegenwärtigung charakterisiert, dass beim Vergegenwärtigten klar ist, dass es schon einmal erkannt wurde, dass es bereits bekannt ist. Wir nennen dieses Vermögen hier „sinnliches Gedächtnis“.
Gemeinsam bilden das sinnliche Selbstbewusstsein, das Vorstellungsvermögen, das sinnliche Schätzungsvermögen und das sinnliche Gedächtnis eine Gruppe von Vermögen, die wir hier als „innere Sinnesvermögen“ bezeichnen. Die inneren Sinne ergeben gemeinsam mit den äußeren Sinnen eine Vermögensgattung, die „sinnliche Erkenntnisvermögen“ genannt werden kann. Die sinnlichen Erkenntnisvermögen sind nicht ausschließlich dem Menschen eigen. Die Tiere besitzen auch innere und äußere Sinnesvermögen. Die Anzahl an Sinnen kann bei den Tieren natürlich stark variieren, doch grundsätzlich kann festgehalten werden, dass es nicht die Sinnesvermögen sind, die den Menschen als Stufe von Lebewesen einzigartig machen.
Das geistige Erkenntnisvermögen
Als Nächstes wenden wir uns einem weiteren, bedeutungsvollen, Vermögen zu. Es ist dasjenige Vermögen, welches den Menschen dazu befähigt, Akte der Begriffsbildung auszuführen und Begriffe miteinander in Beziehung zu setzen. Es ist das Vermögen, welches wir „Verstand“ nennen. In den Begriffen beziehen wir Menschen uns auf allgemeine Wesenheiten. Der Begriff „Stein“ bezieht sich auf das allgemeine Wesen der Steine, auf das, was alle Steine miteinander gemeinsam haben. Der Begriff „Dreieck“ bezieht sich auf das allgemeine Wesen von Dreiecken, also auf das, was alle Dreiecke miteinander gemeinsam haben. Die Wesenheit bzw. das allgemeine Wesen ist das, was die Grundlage für Definitionen darstellt.
Wir Menschen sind auch zu Akten der Aussagenbildung und des Schlussfolgerns fähig, wozu wir ebenfalls vom Verstand befähigt werden, indem die vom Verstand gebildeten Begriffe – vom Verstand – miteinander in Beziehung gesetzt werden. Erkennt der Verstand eine Übereinstimmung zwischen den zueinander in Beziehung gesetzten Begriffen, verbindet oder bejaht er sie. Erkennt der Verstand, dass keine Übereinstimmung zwischen den zueinander in Beziehung gesetzten Begriffen besteht, trennt oder verneint er sie. Dadurch werden Aussagen und Schlussfolgerungen gebildet.
Ferner ist es uns Menschen durch den Verstand möglich, die Verstandestätigkeiten selbst und auch uns selbst, mit unseren Vermögen, als Ganzes zu erkennen, was wir die Tätigkeit des „rationalen Selbstbewusstseins“ nennen. Mehr zu den Themen Begriffe, Begriffsbildung und Verstandestätigkeiten, siehe den Artikel „Woher wissen wir, was wahr ist?“.
Bevor wir mit den anderen Vermögen weitermachen, sei auf folgenden wichtigen Punkt hingewiesen: Die Begriffe des Verstandes und die Gegenstände des Vorstellungsvermögens sind etwas völlig Verschiedenes. Sie sollten nicht miteinander verwechselt werden. Es ist zwar so, dass mit einem Vorstellungsbild in unserem Bewusstsein („Vorstellungsbild“ meint hier nicht nur Vorstellungen des Sehvermögens, sondern schließt auch die Vorstellungen der anderen äußeren Sinne ein) automatisch auch Begriffe in unserem Bewusstsein verbunden sind undumgekehrt mit einem Begriff in unserem Bewusstsein genauso Vorstellungsbilder verbunden sind. Wenn wir den Begriff „Dreieck“ in unserem Bewusstsein vergegenwärtigen, ist damit die Vergegenwärtigung von Vorstellungsbildern verbunden, wie z. B. dem visuellen Bild eines bestimmten Dreiecks oder dem geschriebenen und gesprochenen Wort „Dreieck“. Doch auch wenn Vorstellungsbilder und Begriffe in unserem Bewusstsein verbunden sind und gemeinsam auftreten, bleiben sie voneinander verschieden. Begriff und Vorstellungsbild sind in uns in ähnlicher Weise miteinander verbunden, wie unsere Seele und unser Körper miteinander verbunden sind. Mehr zu dieser Thematik siehe die Artikel „Woher wissen wir, was wahr ist?“ und „Was ist der Mensch?“.
Der Gegenstand des Verstandes ist hinsichtlich der Weise des In-uns-seins allgemein. Mit „allgemein“ ist gemeint, dass der Gegenstand von konkreten Bestimmungen oder von Vereinzelungen getrennt wurde. Der Gegenstand des Verstandes in uns kann, je nachdem, auf welche Wesenheit er sich bezieht, auf alle Einzeldinge bezogen werden, die unter die entsprechende Wesenheit fallen. Da er aber auf alle Einzeldinge einer Art, Gattung oder Gruppe bezogen werden kann, ist er eben nicht ein bestimmtes Einzelding. Das, was ein Einzelding zu einem bestimmten und konkreten Einzelding macht, ist das, was der Verstandesgegenstand der Weise des In-uns-seins nicht hat. Da alles Materielle und Sinnliche vereinzelt ist, ist der Gegenstand des Verstandes der Weise des In-uns-seins nach immateriell. Wenn es der Gegenstand in uns ist, muss es der Verstand auch sein, da aus ihm nicht etwas hervorgehen kann, was größer ist als er. Dies wäre ein Widerspruch, da, wenn das Verursachte größer oder mehr ist als die Ursache, ein Teil des Verursachten unverursacht ist. Die Bildung des Begriffs in uns geschieht aber durch den Verstand, also stehen der Verstand und der Begriff in uns zueinander in der Beziehung, wie Ursache und Verursachtes (mehr hierzu und zur Frage, inwiefern sich der Verstand auf Einzelnes beziehen kann, ohne dass die dargelegten Inhalte an Bedeutung verlieren, siehe ebenfalls die Artikel „Was ist der Mensch?“ und „Woher wissen wir, was war ist?“). Der Verstand ist somit das immaterielle Erkenntnisvermögen.
Die äußeren Sinnesvermögen, die inneren Sinnesvermögen und das Verstandesvermögen bilden gemeinsam die menschlichen Erkenntnisvermögen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Erkenntnisvermögen es natürlich nicht selbst sind, die erkennen, sondern es ist immer der Mensch, der durch die Erkenntnisvermögen erkennt. Wenn in den vergangenen oder künftigen Ausführungen steht, dass ein Erkenntnisvermögen selbst erkennt, dann geschieht dies nur, um zu einem schnelleren Verständnis zu verhelfen. Des Weiteren ist in den vergangenen Ausführungen immer mal wieder der Ausdruck „Bewusstsein“ gefallen. Das Bewusstsein ist selbst kein menschliches Vermögen. Das Bewusstsein ist das, in dem das aktuell Erkannte aufgenommen wird. Das, was durch die äußeren oder inneren Sinne, oder durch den Verstand in uns präsent oder gegenwärtig ist, ist im Bewusstsein in uns präsent oder gegenwärtig. Somit unterscheiden sich das Bewusstsein, das sinnliche Selbstbewusstsein und das rationale Selbstbewusstsein stark voneinander. Das rationale Selbstbewusstsein war eine Tätigkeit des Verstandes. Das sinnliche Selbstbewusstsein ist ein Vermögen, genauer, eines der inneren Sinnesvermögen. Das Bewusstsein ist der Teil in uns, in dem Erkanntes in uns gegenwärtig ist.
Die sinnlichen Strebevermögen
Durch basale Erfahrungen ist uns klar, dass wir in uns Erregungen, Empfindungen bzw. Bewegungen haben, die erstens Folge sinnlicher Erkenntnisse, zweitens die Folge nichtwillentlicher Bewertungen der sinnlich erkannten Dinge als positiv oder negativ, drittens innere Folge der Beziehung des Subjekts der Erregungen / Empfindungen / Bewegungen zu den bewerteten Dingen im Subjekt sind und uns viertens zu bestimmten Handlungen geneigt machen. Klingt erst einmal kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Im Grunde geht es hier zum einen um die Triebe und zum anderen um das, was als „Emotionen“, „Leidenschaften“ und „Affekte“ bezeichnet wird, wofür wir uns im Folgenden auf den Ausdruck „Emotion“ beschränken. Die Triebe und die Emotionen können uns zu bestimmtem Tätigsein drängen. Sie können Dinge begehren und verabscheuen bzw. sie können uns dazu geneigt machen, bestimmte Dinge zu erstreben oder vor ihnen zu fliehen. Die Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens, auf welches wir weiter oben bereits eingingen, äußert sich durch Emotionen und Triebe. Emotionen und Triebe sind allerdings voneinander verschieden. Die Emotionen sind vielfältiger und kommen in ihrer Verschiedenheit in Abhängigkeit davon auf, in welcher Beziehung wir zu den sinnlich erkannten Dingen stehen. Da Emotionen und Triebe zu dem gehören, was wir Menschen fühlen, werden wir weiter unten – wo wir direkt auf menschliches Fühlen und menschliche Gefühle eingehen – ausführlich auf sie zurückkommen. Hier sei nur so viel gesagt: Emotionen und Triebe sind eine passive und nicht willentliche Form innerer Akte, die den Menschen zu bestimmten Handlungen geneigt machen können. Sie erfordern ein bzw. mehrere existenzverleihende Vermögen, die wir „sinnliche Strebevermögen“ nennen.
Das geistige Strebevermögen
Ferner gibt es ein Vermögen, durch das freie Handlungen ausgeführt werden und welches Güter erstrebt: den Willen. Die Voraussetzung dafür, dass der Wille Güter erstreben kann, ist, dass die Güter vorher vom Verstand erkannt wurden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den sinnlichen Strebevermögen. Bei den Emotionen und Trieben ist die Voraussetzung für ihr Aufkommen die Tätigkeit der sinnlichen Erkenntnisvermögen.
Die Entfaltung des Willens wird dadurch vollzogen, dass der Wille die vom Verstand vorgestellten Güter erstrebt. Je größer die Güter, umso größer das Entfaltungspotenzial (mehr hierzu siehe weiter unten und den Artikel „Was ist das moralisch Gute?“). Güter haben also einen unterschiedlich hohen Einfluss auf den Grad der Befriedigung oder Erfüllung des Willens. Über den Verstand hinaus gibt es jedoch weitere Einflüsse auf den Willen. Hierzu zählen die Emotionen und die Triebe, deren Einfluss im Widerspruch zu dem stehen kann, was der Verstand erkennt, welches die erstrebenswerten Güter sind. Letztlich ist es aber der Wille, der entscheidet, welche Handlungen ausgeführt werden. Vielmehr ist es sogar der Wille, der als Vermögen den größten Einfluss auf andere Vermögen hat, was hier kurz angedeutet werden soll: Um Handlungen auszuführen, kontrolliert der Wille das Bewegungsvermögen. Auf den Verstand hat der Wille einen unmittelbaren Einfluss. Er kann bestimmen, welchen Gegenständen er sich erkennend zuwendet. Auf die inneren Sinne hat der Wille einen mittelbaren Einfluss, nämlich über den Verstand, da mit einem Verstandesakt auch automatisch Akte der inneren Sinne verbunden sind. Auf die äußeren Sinne hat der Wille insoweit Einfluss, als deren Akte durch Körperbewegungen zumindest teilweise beeinflussbar sind. Der Wille hat auch Einfluss auf das sinnliche Strebevermögen, und zwar beispielsweise über den Grad an Willensstärke. Je stärker der Wille, umso geringer die Stärke der sinnlichen Strebevermögen, wenn sie dem Willen entgegengesetzt sind. Wenn die sinnlichen Strebevermögen in dieselbe Richtung streben wie der Wille, kann die Stärke des Willens die Stärke sinnlicher Strebevermögen positiv beeinflussen. Umgekehrt jedoch genauso.
Da die vom Verstand erkannten Güter die Gegenstände des Willens sind, also dasjenige sind, worauf sich der Wille richtet, und das vom Verstand Erkannte der Weise des In-uns-seins nach immateriell ist, ist der Wille selbst auch immateriell. Würde er es nicht sein, könnte er sich nicht auf die sich in uns befindenden vom Verstand erkannten Güter beziehen. Der Wille ist somit das immaterielle Strebevermögen.
Hier sei nochmals kurz auf ein Thema eingegangen, welches im Artikel „Was ist der Mensch?“ ausführlicher behandelt wird. Wenn wir von immateriellen Vermögen sprechen, meinen wir damit Vermögen, die immateriell (geistig) sind. Das heißt, dass diese Vermögen nicht das Gehirn und andere Organe sein können und dass diese Vermögen auch nicht im Gehirn und in anderen Organen begründet sein können, da das Gehirn und die anderen Organe materiell sind. Jetzt kann sich zu Recht gefragt werden, warum dann beim Tätigsein des Verstandes und Willens Hirnaktivität messbar ist. Der Grund dafür ist der, dass beim Tätigsein des Verstandes und Willens automatisch auch der sinnliche Teil des Menschen aktiv ist. Im Menschen sind Geistigkeit und Sinnlichkeit miteinander verbunden, sie bilden im Tätigsein eine Einheit, bleiben aber natürlich verschieden. Die sinnliche Aktivität ist es, die beim Tätigsein des Verstandes und Willens im Gehirn messbar ist. Mit der Verstandestätigkeit – das sahen wir bereits oben und ausführlich im Artikel „Was ist der Mensch?“ – sind Tätigkeiten der inneren Sinne, insbesondere des Vorstellungsvermögens, unmittelbar verbunden. Beim Willen ist es etwas anderes. Es ist etwas, das dem sinnlichen Strebevermögen zugeordnet wird, wir bisher allerdings noch nicht behandelt haben: Man kann es sich vorstellen, als sinnlichen Befehl. Dieser sinnliche Befehl ist unmittelbar mit dem Willen verbunden. Wenn der Wille entscheidet zu handeln, wofür er das Bewegungsvermögen braucht, nimmt der Wille über den unmittelbar mit ihm verbundenen sinnlichen Befehl mittelbar Einfluss auf das Bewegungsvermögen. Die sinnlichen Befehle sind es also, die unmittelbar die willentlichen Körperbewegungen steuern. Da Tiere keinen Willen haben, kommen bei ihnen die sinnlichen Befehlsakte durch ein Zusammenspiel des sinnlichen Schätzungsvermögens mit den körperlichen und sinnlichen Gefühlen zustande.
Sonstige Vermögen
Weitere Tätigkeiten des Menschen sind die Bewegungen des Körpers und seiner Teile. Wir nennen das Vermögen, durch welches sie zustande kommen, „Bewegungsvermögen“.
Ferner vermag der Mensch zu sprechen. In der Sprache legt der Verstand den Begriffen Wörter bzw. Ausdrücke bei, die durch Laute, ausgesprochen werden. Die Tätigkeit des Sprechens bedarf keines eigenen menschlichen Vermögens, da sie durch ein Zusammenspiel anderer Vermögen zustande kommt. Hierzu zählen die Bewegungsvermögen für die Sprachmotorik und der Verstand für den Inhalt des Gesprochenen.
Zu guter Letzt ist der Mensch zu Tätigkeiten der Selbst- und Arterhaltung fähig, die durch die Selbst- und Arterhaltungsvermögen begründet werden. Wir geben dieser Gattung von Vermögen die Bezeichnung „vegetative Vermögen“.
Der Mensch
An dieser Stelle haben wir nun alle sechs menschlichen Vermögensgattungen erwähnt. Es sind die sinnlichen Erkenntnisvermögen, das geistige Erkenntnisvermögen (der Verstand), die sinnlichen Strebevermögen, das geistige Strebevermögen (der Wille), die Bewegungsvermögen und die vegetativen Vermögen. Alle menschlichen Tätigkeiten gehen von diesen Vermögen aus. Alle menschlichen Tätigkeiten lassen sich auf diese Vermögen zurückführen (auch die hier nicht erwähnten Tätigkeiten). Der Mensch ist also das Wesen, welchem diese sechs Vermögensgattungen zukommen, nicht mehr und nicht weniger. Würde der Mensch mehr oder weniger Vermögensgattungen haben, wäre es kein Mensch mehr. Das Tier z.B. zeichnet aus, dass ihm der Verstand und der Wille fehlen. Den Pflanzen fehlen nicht nur Verstand und Willen, sondern auch die sinnlichen Erkenntnisvermögen, die sinnlichen Strebevermögen und zumindest der Großteil der Bewegungsvermögen.
Sehr schwer eingeschränkte Menschen, die in ihrem Leben z.B. niemals zur Verstandestätigkeit vordringen, sind natürlich auch Menschen mit Verstand. Der Unterschied bei ihnen ist nur, dass der Verstand aufgrund der Behinderung niemals zum Tätigsein vordringt, doch auch ihnen kommt dieser zu. Jeder Mensch, ob gesund oder nicht, wird mit allen menschlichen Vermögensgattungen bzw. Tätigkeits-Möglichkeits-Gattungen geboren. Ob bei jedem Menschen alle Vermögen bzw. Tätigkeitsmöglichkeiten auch Tätigkeitswirklichkeiten werden, ist eine andere Frage.
Da wir uns nun einen kleinen Überblick über die Frage nach dem Menschen im Allgemeinen verschafft haben, können wir uns in Ruhe auf die Frage nach den menschlichen Gefühlen und auf das menschliche Fühlen konzentrieren, wobei wir den Menschen natürlich auch besser kennenlernen werden. In unserem Vorgehen, auf menschliches fühlen Können einzugehen, arbeiten wir uns von außen nach innen vor. Wir beginnen mit den äußeren Arten menschlichen Fühlen-Könnens, auf die wir nur kurz eingehen, während wir die inneren Arten ausführlicher behandeln werden.
Die körperlichen Gefühle
Wir Menschen haben durch den äußeren Tastsinn die Möglichkeit, Dinge zu ertasten bzw. zu fühlen. Das durch den Tastsinn Gefühlte sind entweder fremde Dinge oder die äußere Oberfläche des eigenen Körpers.
Neben fremden Dingen und dem Äußeren des eigenen Körpers, haben wir die Möglichkeit, das Innere unseres Körpers oder etwas innerhalb unseres Körpers zu fühlen. Das Gefühlte hier ist vielseitig und reicht von Bauchschmerzen und Migräne bis hin zu Hunger und sexuellem Begehren (Selbst- und Arterhaltungstriebe). Für den Vollzug dieses Fühlens ist es sinnvoll, eine Art inneren Tastsinn anzunehmen. Aufgrund des Rahmens und der Zielsetzung dieses Artikels wird hier nicht darauf eingegangen, in welcher Weise die verschiedenen Vermögen mit welchen Organen und Teilen des Körpers in Zusammenhang stehen.
Die sinnlichen Gefühle
Kommen wir nun zum eigentlichen Teil dieses Artikels. Dieser beginnt mit den sinnlichen Gefühlen, die wir bereits oben anschnitten. Der Ausdruck „sinnliche Gefühle“ meint dasselbe, wie der Ausdruck „Emotionen“. Im Folgenden wird nur noch mit dem Ausdruck „sinnliche Gefühle“ gearbeitet.
Die sinnlichen Gefühle sind ein entscheidender Teil des sinnlichen Strebevermögens. Voraussetzung dafür, dass sinnliche Gefühle aufkommen, sind durch die Sinne (innere oder äußere) verursachte Bewusstseinsinhalte. Ohne Sinnestätigkeit sind sinnliche Gefühle nicht möglich. Sobald wir sinnliche Gegenstände in unserem Bewusstsein präsent haben, wird der Gegenstand instinktiv – also durch das sinnliche Schätzungsvermögen – als positiv (gut) oder als negativ (schlecht) bewertet. Die Bewertung als positiv drückt sich durch das sinnliche Gefühl „Liebe“ aus. Die Bewertung als negativ drückt sich durch das sinnliche Gefühl „Hass“ aus. Je intensiver die sinnlichen Gefühle der Liebe oder des Hasses ausfallen, umso positiver bzw. negativer die Bewertung. Wenn der sinnliche Gegenstand instinktiv positiv bewertet wurde, zieht er uns – sinnlich – an. Wurde der sinnliche Gegenstand instinktiv negativ bewertet, stößt er uns – sinnlich – ab. Das sinnliche Gefühl der Liebe, welches direkte Folge der Bewertung sinnlicher Objekte als positiv ist, ist auch gleichzeitig der Drang zu entsprechenden sinnlichen Objekten hin. Das sinnliche Gefühl des Hasses, welches direkte Folge der Bewertung sinnlicher Objekte als negativ ist, ist auch gleichzeitig der Drang, sich von entsprechenden Objekten zu entfernen. Die sinnlichen Objekte könnten alles sein, was durch die äußeren und inneren Sinne erfassbar ist. Dazu gehören z.B. Speisen, Wohnungen, Fantasien, Krankheiten und Kinofilme, insofern sie sinnlich erfassbar sind.
Die sinnlichen Gefühle der Liebe und des Hasses sind zwar das, worin sich die Bewertung der sinnlichen Dinge ausdrückt, doch das, wodurch die Bewertung vollzogen wird, bleibt das sinnliche Schätzungsvermögen. Den Einfluss des sinnlichen Schätzungsvermögens auf Liebe und Hass des sinnlichen Strebevermögens kann man in etwa so vergleichen, wie wenn ein König durch einen Redner dem Volk sein Urteil verkündet. Der König in dem Beispiel ist das sinnliche Schätzungsvermögen, der Redner ist das sinnliche Strebevermögen und das vom Redner ausgesprochene Urteil ist das sinnliche Gefühl der Liebe oder des Hasses. Das Beispiel hinkt zwar stellenweise ein wenig, doch es sollte ausdrücken, dass erstens das sinnliche Schätzungsvermögen und die sinnlichen Gefühle der Liebe und des Hasses verschieden sind, dass zweitens das sinnliche Schätzungsvermögen direkten Einfluss auf die sinnlichen Gefühle der Liebe und des Hasses des sinnlichen Strebevermögens hat und dass drittens das sinnliche Schätzungsvermögen durch und in den sinnlichen Gefühlen der Liebe und des Hasses seine Bewertung ausdrückt.
Neben dem Ausdruck der Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens, sahen wir bereits, sind die sinnlichen Gefühle der Liebe und des Hasses gleichzeitig der Drang zum Bewerteten hin und vom Bewerteten weg. Der Drang zum als positiv Bewerteten hin ist jedoch nicht wegen des sinnlichen Gegenstandes, der bewertet wurde, sondern wegen der Bewertung als positiv. Beim Drang, vom als negativ Bewerteten weg ist auch nicht wegen des bewerteten sinnlichen Gegenstandes, sondern wegen der Bewertung als negativ. Die sinnliche Liebe ist also nicht wegen des Gutes da, sondern wegen der Bewertung des sinnlichen Dinges als ein Gut. Ebenso ist also der sinnliche Hass nicht wegen des Übels da, sondern wegen der Bewertung des sinnlichen Bewusstseinsobjekts als ein Übel. Die Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens kann sich, bezogen auf dasselbe Objekt, von heute auf morgen verändern. Überdies bewerten die sinnlichen Schätzungsvermögen verschiedener Menschen die Dinge verschieden. Die einen können sich von Gegenständen angezogen fühlen, die andere abstoßend finden, und umgekehrt. Die Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens ist Ausdruck der Individualität der Menschen und hängt stark von Gewohnheiten und Habitus ab.
Die sinnlichen Gefühle der Liebe und des Hasses sind die beiden Grundgefühle. Auf ihnen bauen die weiteren sinnlichen Gefühle auf, worauf wir im Folgenden eingehen.
Wir sahen, dass zunächst einmal sinnlich etwas wahrgenommen werden muss, damit sich sinnliche Gefühle bilden. Ist das sinnlich Wahrgenommene nun etwas, das positiv bewertet wurde und automatisch eintrifft, bildet sich in der Bewegung zu dem Gut hin das sinnliche Gefühl des Verlangens. Nach der Vereinigung (bzw. Erhalt, Besitz, Eintreffen) mit dem Gut, bildet sich das sinnliche Gefühl der Freude. Beispiel: Wir gehen in ein gutes Restaurant, um etwas Leckeres zu essen. Am Nebentisch sehen wir, wie eine fremde Person ein Gericht serviert bekommt, welches besonders gut aussieht und besonders lecker riecht, was in uns die sinnliche Liebe zu diesem Gericht bewirkt. Wir entschließen uns dazu, dieses Gericht auch zu essen, und bestellen es bei der Bedienung. Während des Wartens auf dieses Gericht haben wir in uns das sinnliche Gefühl des Verlangens. Nachdem wir es fertig zubereitet serviert bekamen und essen, fühlen wir in uns das sinnliche Gefühl der Freude.
Ist das sinnlich Wahrgenommene jedoch etwas, das negativ bewertet wurde und automatisch eintrifft, bildet sich in der Bewegung zum Übel hin das sinnliche Gefühl der Abscheu. Nach der Vereinigung (bzw. Erhalt, Besitz, Eintreffen) mit dem Übel, bildet sich das sinnliche Gefühl des Schmerzes. Lehnt man sich selbst in der Vereinigung (bzw. Erhalt, Besitz, Eintreffen) mit dem Übel gegen das Übel auf bzw. kämpft man in diesem Zustand weiterhin gegen das Übel an, bildet sich das sinnliche Gefühl des Zornes. Beispiel: Wir stellen uns vor, wie morgen sehr früh unser Wecker klingelt. Da wir keine Frühaufsteher sind, kommt in uns das Gefühl des Hasses auf. Je mehr Zeit verstreicht, je näher also der Moment des sehr frühen Aufstehens kommt, umso größer wird in uns das sinnliche Gefühl des Abscheus. Wenn wir dann am Morgen sehr früh durch unseren Wecker geweckt werden, um früh aufzustehen, empfinden wir innerlich das sinnliche Gefühl des Schmerzes, und wenn wir uns während des Aufstehens nicht damit abgefunden haben, so früh aufzustehen, ist die innere Folge das sinnliche Gefühl des Zornes.
Ist das sinnliche Gut etwas, dessen Vereinigung (bzw. Erhalt, Besitz, Eintreffen) Arbeit, Mühe oder Anstrengung erfordert, bildet sich in der Bewegung zu dem Gut hin das sinnliche Gefühl der Hoffnung und in der Bewegung von dem Gut weg das sinnliche Gefühl der Verzweiflung. Beispiel: Unser sinnliches Schätzungsvermögen bewertet es als ein Gut, eine traurige Person durch Tröstung aufzubauen. Wenn wir bei dem Versuch, die Person aufzubauen, sehen, wie es der Person anfängt, besser zu gehen, bekommen wir das sinnliche Gefühl der Hoffnung. Wenn wir jedoch merken, dass unsere Bemühungen keinerlei Wirkung zeigen, ist die Folge in uns das sinnliche Gefühl der Verzweiflung.
Ist das sinnliche Übel etwas, dessen Abwendung Arbeit, Mühe oder Anstrengung erfordert, bildet sich in der Bewegung vom Übel weg das sinnliche Gefühl des Mutes und in der Bewegung zum Übel hin das sinnliche Gefühl der Angst. Beispiel: Wir haben mit unserem Fahrrad einen Unfall gebaut, was einen Schaden am Fahrrad verursacht hat. Da wir die Fahruntauglichkeit des Fahrrads vermeiden möchten, welche durch das sinnliche Schätzungsvermögen auch als etwas Negatives bewertet wurde, versuchen wir, es zu reparieren. Wenn wir während des Reparierens feststellen, dass das Fahrrad durch die Reparatur der Fahruntauglichkeit entgeht, bildet sich das sinnliche Gefühl des Mutes. Wenn wir jedoch feststellen, dass die Reparatur keinen Erfolg erzielt, bildet sich das sinnliche Gefühl der Angst.
Die verschiedenen Arten sinnlicher Gefühle ergeben sich aus der Verschiedenheit der Beziehung der eigenen Person zu den sinnlich erkannten Dingen. Da in der Darstellung sinnlicher Gefühle jede Beziehung der eigenen Person zu sinnlichen Dingen abgedeckt ist, ist die Darstellung hinsichtlich der Anzahl an Arten sinnlicher Gefühle vollständig. Jedes sinnliche Gefühl einer Art (z. B. Hoffnung) ist im Erleben mitbestimmt durch die Art des sinnlichen Bewusstseinsobjekts und den Grad der Bewertung als positiv oder negativ, d. h., es gibt im Erleben so viele verschiedene Gefühle einer Art (z.B. Hoffnung), als es Objekte der jeweiligen sinnlichen Gefühlsart und Bewertungen über sie gibt. Beispiel: Die sinnliche Hoffnung bei der Bemühung um einen Ehepartner ist eine andere sinnliche Hoffnung als die bei der Bemühung darum, einen früheren Zug zu erwischen.
Alle weiteren sinnlichen Gefühle lassen sich auf eine dieser elf Arten sinnlicher Gefühle zurückführen, bzw. lassen sich einer dieser elf Arten sinnlicher Gefühle unterordnen/zuordnen. Beispiel: Die sinnlichen Gefühle der Trauer, Wut und Dankbarkeit lassen sich anhand der Beziehung der eigenen Person zu einem Gut oder Übel auf eine sinnliche Gefühlsart zurückführen. Wenn die Trauer in der Vereinigung mit einem Übel auftritt – dies ist gleichbedeutend mit dem endgültigen Verlust eines Gutes –, ist sie der sinnlichen Gefühlsart des Scherzes zuzuordnen. Wenn die Wut im Kontext des sich mit einem Übel nicht Abgefundenhabensauftritt, ist sie der Art des Zornes zurechenbar. Wenn das Gefühl der Dankbarkeit im Kontext des Erhalts oder der Vereinigung mit einem Gut aufkommt, ist sie Teil der Art der Freude. Dies gilt für alle sinnlichen Gefühle: Sie sind anhand der Beziehung der eigenen Person zu einem Gut oder Übel auf eine sinnliche Gefühlsart rückführbar.
Die sinnlichen Gefühle sind im Erleben in der Regel vermischt und treten nicht klar voneinander unterscheidbar auf. Gefühle sind so stark, wie die sinnlichen Gefühle der Liebe oder des Hasses stark sind. Sobald die sinnlichen Gefühle der Liebe und des Hasses erlöschen, enden auch die weiteren Gefühle, unabhängig von der Beziehung zum vormals als gut oder schlecht Bewerteten. Die Fähigkeit des Empfindens sinnlicher Gefühle schreiben wir dem Vermögen zu, welches auch bereits andere Sinnestätigkeiten erkennt: dem sinnlichen Selbstbewusstsein.
Diese Darstellung sinnlicher Gefühle ist eine Möglichkeit, sinnliche Gefühle zu systematisieren. Über dieses System hinaus gibt es weitere ergänzende Sichtweisen, über sinnliche Gefühle zu sprechen, wie z. B. die phänomenologische Sichtweise. Im Folgenden stellen wir die elf Arten sinnlicher Gefühle, des besseren Verständnisses wegen, übersichtlich und kompakt dar.
Die beiden sinnlichen Grundgefühle:
1. Wird etwas, vom sinnlichen Schätzungsvermögen, positiv bewertet > Liebe
2. Wird etwas, vom sinnlichen Schätzungsvermögen, negativ bewertet > Hass
Die auf ein automatisch eintreffendes Wahrgenommenes bezogenen sinnlichen Gefühle:
3. Während der Bewegung zum Positiven hin > Verlangen
4. Während der Bewegung zum Negativen hin > Abscheu
Die mit einem zu erarbeitenden Ziel in Zusammenhang stehenden sinnlichen Gefühle:
5. Während der Bewegung zum Positiven hin > Hoffnung
6. Während der Bewegung vom positiven Weg > Verzweiflung
7. Während der Bewegung zum Negativen hin > Angst
8. Während der Bewegung vom Negativen weg > Mut
Die bei der Vereinigung aufkommenden sinnlichen Gefühle:
9. Bei Vereinigung mit dem Positiven > Freude
10. Bei Vereinigung mit dem Negativen > Schmerz
11. Bei nicht zur Ruhe gekommenen Vereinigung mit dem Negativen > Zorn
Vorbereitung: Gefühle des Willens
Wir sahen bereits, dass das sinnliche Strebevermögen nicht das einzige Vermögen ist, welches Güter erstreben und welches befriedigt werden kann. Neben dem sinnlichen Strebevermögen haben wir Menschen noch den Willen als unser geistiges Strebevermögen, welches zu Gefühlen fähig ist. Zwar unterscheiden sich die Gefühle des Willens im Empfinden deutlich von denen des sinnlichen Strebevermögens, trotzdem gibt es zwischen beiden Arten von Gefühlen gewisse Parallelen. Sowie die sinnlichen Gefühle die Voraussetzung haben, dass die sinnlichen Erkenntnisvermögen aktiv sind, bedarf es der Wille, um tätig zu sein, dass der Verstand aktiv ist. Der Verstand muss dem Willen Güter vorstellen, damit der Wille sie erstreben kann. Sobald der Verstand dem Willen Güter vorgestellt hat, kann der Wille entscheiden, ob er die Güter bejaht oder nicht. Der Verstand kann dem Willen allerdings nicht nur erkannte Güter vorstellen. Der Verstand stellt dem Willen auch erkannte Übel vor. Sobald der Verstand dem Willen ein Übel vorgestellt hat, kann der Wille entscheiden, ob er das Übel verneint oder nicht. Bejahung heißt, dass der Wille sich dazu entschieden hat, das entsprechende Gut zu erstreben, und Verneinung heißt, dass der Wille sich dazu entschieden hat, dem entsprechenden Übel auszuweichen, das entsprechende Übel versuchen zu verhindern. Im Bejahen und Verneinen ist die Stärke des Willens natürlich variabel. Die vom Willen vollzogene Bejahung eines Gutes und Verneinung eines Übels kann verglichen werden mit der Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens auf der sinnlichen Ebene. Die Unterschiede sind die, dass zum einen das sinnliche Schätzungsvermögen nicht Teil eines Strebevermögens ist, während der Wille, der Güter bejaht und Übel verneint, das geistige Strebevermögen ist. Zum anderen entscheidet der Wille frei, ob und welche Güter er bejaht und Übel er verneint, während das sinnliche Schätzungsvermögen in seiner Bewertung nicht frei ist (mehr zur Freiheit siehe den Artikel „Was ist das moralisch Gute?“).
Die vom Willen vollzogene Bejahung eines Gutes ist der willentliche Akt der Liebe und die vom Willen vollzogene Verneinung eines Übels ist der willentliche Akt des Hasses. Im Gegensatz zur sinnlichen Liebe und zum sinnlichen Hass sind die willentliche Liebe und der willentliche Hass keine Gefühle, sondern freie Entscheidungen: die freie Entscheidung für oder gegen etwas. Gleich ist, dass beim Willen die Liebe und der Hass die Voraussetzung für die Gefühle des Willens sind, sowie bei den sinnlichen Gefühlen die sinnlichen Gefühle der Liebe und des Hasses die Voraussetzung für alle weiteren sinnlichen Gefühle sind. Darüber hinaus haben die sinnlichen Gefühle und die willentlichen Gefühle gemeinsam, dass sie in Abhängigkeit von der Beziehung der eigenen Person zu den erkannten Gütern und Übeln auftreten: Die sinnlichen Gefühle in Abhängigkeit von den sinnlich erkannten Gütern und Übeln und die willentlichen Gefühle in Abhängigkeit von den vom Verstand erkannten Gütern und Übeln. Hier gibt es einen weiteren wichtigen Unterschied zwischen den Gütern und Übeln sinnlicher Gefühle und den Gütern und Übeln des Willens: Die Güter und Übel der sinnlichen Gefühle sind für die sinnlichen Gefühle nur insoweit Güter und Übel, als sie vom sinnlichen Schätzungsvermögen als solche bewertet werden. Sobald das sinnliche Schätzungsvermögen sein Urteil ändert, kann zum einen, ein vormaliges Gut plötzlich vollständig wertlos sein für die sinnlichen Gefühle, bzw. keinerlei sinnlichen Gefühle mehr bewirken, also kein Gut mehr sein. Zum anderen kann ein vormaliges Übel, bei der Änderung der Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens, seine Schlechtigkeit für das sinnliche Streben verlieren, es kann aufhören, ein Übel zu sein. Beim Willen sieht es anders aus. Die Güter und Übel des Willens sind nicht nur deshalb Güter und Übel, weil der Wille sie bejaht bzw. erstrebt und verneint, sondern vielmehr ist es hier genau umgekehrt: Weil es Güter oder Übel sind, kann der Wille sie bejahen bzw. erstreben oder verneinen bzw. sich von ihnen entfernen. Die vom Verstand erkannte Wirklichkeit mit ihren Gütern und Übeln, ist unabhängig von einer willentlichen Bewertung existent. Der Verstand erkennt diese Wirklichkeit, und im Anschluss daran werden die erkannten Güter und Übel für den Willen relevant. Mit Gütern und Übeln ist das gemeint, was im Artikel „Was ist das Gute?“ über das Gute und Schlechte herausgearbeitet wurde. Ein Gut ist etwas Seiendes und ein Übel ist ein Mangel an Seiendem. Wichtig anzumerken sei hier, dass mit den Gütern und Übeln des Willens nicht das gemeint ist, was moralisch gut und moralisch schlecht ist. Der Wille kann schließlich auch moralisch Schlechtes wollen und moralisch Gutes verneinen. Mit den Gütern des Willens ist all das gemeint, was der Wille zu erstreben imstande ist, was aus irgendeiner Hinsicht heraus seiend ist. Alles, was der Wille erstrebt, erstrebt der Wille, insofern es gut (seiend) ist, bzw. insofern es ihm als ein Gut (Seiendes) erscheint, selbst moralisch Verwerfliches. Die Akte beispielsweise der Hybris oder der sexuellen Misshandlung sind moralisch zutiefst schlechte und verwerfliche Akte. Doch wenn sie von Menschen vollzogen werden, beabsichtigen die entsprechenden Menschen diese Akte nur, insofern sie als gut und erstrebenswert, insofern sie als seiend erscheinen. Bei der Hybris ist das Gut, die Größe und den Wert der eigenen Person hervorzuheben und zu vermehren. Bei der sexuellen Misshandlung ist das Gut, die eigene sexuelle Wirklichkeit, die eigene Sexualität zu verwirklichen. Die Weise des Erreichens der jeweiligen Güter, ist in beiden Fällen, wie schon erwähnt, jedoch moralisch verwerflich. Alles, was vom Willen erstrebt wird, und erstrebt werden kann, ist in der Hinsicht, aus der heraus es erstrebt wird, bzw. insofern es erstrebt wird, etwas Gutes bzw. Seiendes, und zwar ungeachtet dessen, ob es moralisch gut oder moralisch schlecht ist (mehr zum moralisch Guten und moralisch Schlechten, siehe den Artikel „Was ist das moralisch Gute?“). Bezogen auf die Übel sieht es vom Prinzip her genauso aus. Der Wille kann nur die Übel (Mangel) verneinen, bzw. das, was ihm als Übel (Mangel) erscheint. Dies gilt auch bezogen auf moralisch Gutes: Wenn moralisch Gutes in irgendeiner Hinsicht mit einem Mangel verbunden ist (z.B. auf dem Weg des Erhalts des moralisch Guten)bzw. wenn es in irgendeiner Hinsicht als ein Mangel erscheint, kann der Wille es verneinen.
Der Mensch ist nicht dazu in der Lage, etwas zu erstreben, insofern es schlecht ist, bzw. insofern es ihm als schlecht erscheint. Selbst wenn der Mensch bewusst etwas moralisch Schlechtes erstrebt, tut er es nur insofern, als ihm dies als ein Gut erscheint, z.B. indem er glaubt, dadurch seine Freiheit zum Ausdruck zu bringen oder zu vermehren, und Freiheit ist ein Gut. Dass ein Mensch in moralisch schlechten Akten niemals zur Freiheit gelangt, ist ein anderer Punkt. Der Mensch ist auch nicht dazu in der Lage, etwas zu verneinen, insofern es gut ist, bzw. insofern es ihm als gut erscheint. Wenn Menschen moralisch Gutes verneinen, wird dies immer nur insofern getan, als das moralisch Gute mit einem Mangel verbunden ist, bzw. als entsprechenden Menschen das moralisch Gute als schlecht erscheint.
Im Erkennen der Güter und Übel kann sich der Verstand irren. Der Verstand kann etwas als ein Gut erkennen, was eigentlich ein Übel ist, und umgekehrt. In diesem Fall erscheint ein Übel dann als ein Gut und ein Gut erscheint dann als ein Übel. Wenn der Wille in solchen Fällen etwas bejaht, was in Wirklichkeit ein Übel ist, und etwas verneint, was in Wirklichkeit ein Gut ist, steht dies nicht im Widerspruch zu den bisherigen Ausführungen: Der Wille bejaht weiterhin das, was ihm als ein Gut erscheint, und verneint weiterhin das, was ihm als ein Übel erscheint. Das, was dem Willen erscheint, ist der eigentliche Gegenstand des Willens und nicht das, was die Erscheinung in Wirklichkeit ist. Wenn dem Willen also im moralisch Schlechten das Gut der Freiheit erscheint, ist der eigentliche Gegenstand des Willens die Freiheit und nicht das entsprechend moralisch Schlechte. Trotzdem bleibt es natürlich moralisch schlecht, wenn der Wille, um der Freiheit wegen, moralisch schlecht handelt.
Kommen wir zurück zu unserer Gegenüberstellung: Das Gut des sinnlichen Strebevermögens kann – in Abhängigkeit von einer Änderung der Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens – aufhören, ein Gut des sinnlichen Strebevermögens zu sein. Das Gut des Willens kann nicht aufhören, ein Gut des Willens zu sein. Der Wille kann sich natürlich dafür entscheiden, ein Gut nicht weiter zu wollen. Trotzdem bleibt es ein Gut. Selbst wenn der Wille erkennt, dass das eigentlich beabsichtigte Gut doch nicht durch das zu erreichen ist, wodurch man dachte, es erreichen zu können, bleibt es ein Gut: Freiheit ist ein Gut, kann jedoch nicht durch moralisch Schlechtes erreicht werden. Selbst wenn die Mittel, ein Gut zu erreichen, moralisch schlecht sind, bleibt das, was erreicht werden sollte, ein Gut: Die Verwirklichung der sexuellen Ebene des Menschen ist ein Gut, doch dieses Gut durch Misshandlung zu erreichen, ist moralisch schlecht. Selbst wenn ein Gut höher erachtet wird, als es eigentlich ist, bleibt es ein Gut: das Gut der eigenen Person in der Hybris. Oft mag es nicht leicht sein, das eigentlich beabsichtigte Gut einer Handlung zu erkennen, doch jede willentlich vollzogene Handlung, ist um eines Gutes wegen. Bezogen auf die Übel sieht es vom Prinzip her genauso aus: Das Übel des sinnlichen Strebevermögens kann – in Abhängigkeit von einer Änderung der Bewertung des sinnlichen Schätzungsvermögens – aufhören, etwas für das sinnliche Strebevermögen Schlechtes zu sein. Das Übel des Willens kann jedoch nicht aufhören, ein Übel zu sein.
Bevor wir direkt auf die willentlichen Gefühle eingehen, wollen wir noch – um sie besser zu verstehen – auf einen weiteren Unterschied zwischen den sinnlichen und den willentlichen Gütern eingehen. Wir sahen, dass die Güter des Willens zuerst vom Verstand erkannt und dann vom Willen erstrebt werden können. Der Verstand erkennt die Dinge – und daher auch die Güter – von ihrer Vereinzelung losgelöst, also allgemein, z.B. Reichtum, Erholung oder Persönlichkeitsentwicklung. Die allgemeinen Güter, welche dem Willen vorgeschlagen werden, sind in ihrem Erhalt bzw. in ihrer Verwirklichung konkretisierungsbedürftig, z. B. die Persönlichkeitsentwicklung durch konkrete moralisch gute Akte, oder die Erholung durch sinnliche Gefühlsbefriedigung im konkreten Genuss rauchigen Single Malts. Die Güter in ihrer Allgemeinheit sind es, die in erster Linie und als erstes der Gegenstand des Willens sind. Der Wille richtet sich allerdings nicht ausschließlich auf allgemeine Güter, sondern er entscheidet auch – nachdem er sich für welche entschieden hat, bzw. nachdem er sie bejaht hat – ihre konkrete Verwirklichung. Dazu bedarf es wieder des Verstandes, welcher die konkreten Möglichkeiten der Verwirklichung von Gütern erkennt. Die Weise, wie der Verstand Einzelnes erkennt – und infolgedessen die konkreten Möglichkeiten der Verwirklichung von Gütern – ist weiter oben bereits angedeutet worden: über Reflexivität. Durch die Reflexivität vermag der Verstand eine Verbindung zwischen Allgemeinem und Konkretem zu bilden, das Allgemeine auf das Konkrete anzuwenden, das Konkrete auf das Allgemeine zurückzuführen. Da hier nicht weiter auf Reflexivität eingegangen wird, verweise ich Interessenten auf den Artikel „Woher wissen wir, was wahr ist?“. Somit kann der Wille im Konkreten nun eine Möglichkeit der Verwirklichung des Allgemeinen wählen. Allgemeines und Konkretes stehen hier zueinander in der Beziehung, wie Ziel und Mittel, bzw. Ziel und WegzumZiel zueinander in Beziehung stehen. Die Bewegung führt hier vom Allgemeinem – dem eigentlichen Gut, welches das Ziel des Willens ist – über das Konkrete – durch welches das eigentliche Gut, bzw. das Ziel der Bewegung erreicht wird – wieder zurück zum beabsichtigten Gut, in seinem Erhalt, in seiner Verwirklichung. Das eigentliche Gut ist somit der Anfang und das Ende der willentlichen Bewegung, während der Weg zum Erhalt des Gutes die Mitte bildet. Das Gut bildet also den primären Gegenstand des Willens und die konkreten Mittel zum Erhalt des Gutes bilden den sekundären Gegenstand des Willens. Die Mittel sind um des Gutes wegen da.
Auf der sinnlichen Ebene sieht es etwas anders aus. Die sinnliche Erkenntnis hat keinen Zugang zu den Gütern des Willens. Die sinnliche Erkenntnis kann sich nur auf Konkretes beziehen. Somit sind die sinnlichen Gegenstände und Güter selbst auch nur konkret. Doch wie hat man sich die allgemeinen Güter des Willens und die konkreten Güter der Sinne zu denken? Sind es zwei in der Wirklichkeit vollständig getrennt voneinander bestehende Wirklichkeiten? Nein. Um dies besser zu verstehen, veranschaulichen wir uns die Beziehung sinnlicher Güter zu willentlichen Gütern anhand von drei Beispielen. Alle drei Beispiele beginnen damit, dass etwas erkannt wird, und zwar sowohl sinnlich als auch verstandesmäßig. Im ersten Beispiel wird das, worum es geht, aus der Perspektive betrachtet, dass es nur für das willentliche Streben ein Gut ist. Im zweiten Beispiel wird das, worum es geht, aus der Perspektive betrachtet, dass es nur für das sinnliche Streben ein Gut ist. Im dritten Beispiel wird das, worum es geht, aus der Perspektive betrachtet, dass es sowohl für das sinnliche Streben als auch für das willentliche Streben ein Gut ist.
Erstes Beispiel: Wir erkennen gesundes Gemüse. Die Sinne nehmen es konkret wahr, der Verstand erkennt das allgemeine Wesen gesunden Gemüses, welches ein Mittel zur Gesundheit ist. Das sinnliche Strebevermögen bewertet es negativ, da es dem Geschmackssinn nicht schmeckt. Der Wille erstrebt das Gut der Gesundheit und hat in dem gesunden Gemüse eine Möglichkeit, diesem Ziel näherzukommen.
Zweites Beispiel: Wir stellen uns vor, einen Film zu schauen. Das sinnliche Strebevermögen bewertet die Vorstellung, jetzt einen Film zu schauen, positiv. Der Wille bevorzugt jedoch andere Güter, bei deren Erstreben er die Dauer eines Filmes für wichtig erachtet. Einen Film zu schauen wäre im Erstreben der anderen Güter also Zeitverlust, was der Wille als Übel verneint.
Drittes Beispiel: Wir begegnen einem Freund. Das sinnliche Strebevermögen bewertet dies positiv, das heißt, auf sinnlicher Ebene besteht Sympathie für den Freund, man sagt hierzu umgangssprachlich auch, dass die Chemie stimmt. Der Wille bejaht das Gut der Freundschaft, welches im gegenseitig wohlwollenden Zusammensein mit einem Freund gepflegt wird.
Allgemeines und Konkretes sind, wie wir aus den Beispielen entnehmen können, keine getrennt voneinander bestehenden Wirklichkeiten. Im Gegenteil: Sie durchdringen sich gegenseitig. Das Allgemeine ist im Konkreten enthalten und das Konkrete ist der Ausdruck des Allgemeinen, das Konkrete ist die Vereinzelung des Allgemeinen, das Konkrete ist der Weg zum Allgemeinen.
Gefühle des Willens
Durch basale Erfahrungen wissen wir, dass nicht nur das sinnliche Strebevermögen, sondern auch der Wille mehr oder weniger zufriedengestellt sein kann. Durch basale Erfahrungen wissen wir, dass wir nicht nur Gefühle im Zusammenhang mit sinnlichen Dingen haben können, sondern auch Gefühle im Zusammenhang mit willentlichen Gütern haben können. Wir wissen, dass wir nicht nur konkrete – also mit den Sinnen erfassbare, bzw. sinnliche – Güter, wie z.B. den Geschmack von Schokolade oder das Fühlen einer Massage begehren und uns an ihnen erfreuen, sondern dass wir auch allgemeine, konkretisierungsbedürftige – also nur mit dem Verstand erkennbare – Güter wie z.B. Frieden oder Freundschaft begehren und uns an ihnen erfreuen. Da sich die sinnlichen Gefühle jedoch genauso wenig auf willentliche oder allgemeine Güter richten können, wie die Sinne Begriffe erfassen können, muss es auch im Willen Gefühle geben.
Analog zu den sinnlichen Gefühlen bestimmen wir die willentlichen Gefühle anhand der Beziehung von uns selbst zu den willentlichen Gütern und Übeln. Es beginnt mit der willentlichen Bejahung (Begehren/Erstreben) von Gütern und der willentlichen Verneinung von Übeln. Diese freien Akte der Entscheidung für ein Gut und gegen ein Übel, bilden die Voraussetzung für die Gefühle des Willens bzw. die willentlichen Gefühle. In der Bewegung zu einem gewählten Gut hin, bildet sich das willentliche Gefühl des Verlangens, was auf der Ebene willentlicher Gefühle in etwa dem entspricht, was auf der Ebene sinnlicher Gefühle das sinnliche Gefühl des Verlangens ist. In der Bewegung zu einem verneinten Übel hin, bildet sich das willentliche Gefühl der Abscheu, was auf der Ebene willentlicher Gefühle in etwa dem entspricht, was auf der Ebene sinnlicher Gefühle das sinnliche Gefühl der Abscheu ist. Nun kann sich der Wille natürlich auch auf Güter und Übel richten, deren Erhalt und Abkehr arbeitsaufwändig sind. In der Bewegung zu einem bejahten und arbeitsaufwändigen Gut hin, bildet sich das willentliche Gefühl der Hoffnung, welches auf der Ebene willentlicher Gefühle genau dem entspricht, was auf der Ebene sinnlicher Gefühle das sinnliche Gefühl der Hoffnung ist. In der Bewegung von einem bejahten und arbeitsaufwändigen Gut weg, bildet sich das willentliche Gefühl der Verzweiflung, analog zum sinnlichen Gefühl der Verzweiflung. In der Bewegung zu einem verneinten und arbeitsaufwändigen Übel hin, bildet sich das willentliche Gefühl der Angst, analog zum sinnlichen Gefühl der Angst. In der Bewegung von einem verneinten und arbeitsaufwändigen Übel weg, bildet sich das willentliche Gefühl des Mutes, welches auf der Ebene willentlicher Gefühle genau dem entspricht, was auf der Ebene sinnlicher Gefühle das sinnliche Gefühl des Mutes ist. In der Vereinigung mit einem bejahten Gut bildet sich das willentliche Gefühl der Freude, analog zum sinnlichen Gefühl der Freude. In der Vereinigung mit einem verneinten Übel bildet sich das willentliche Gefühl des Schmerzes, analog zum sinnlichen Gefühl des Schmerzes. Wenn der Kampf um die Abkehr eines willentlichen Übels in der Vereinigung mit dem Übel weiterhin bestehen bleibt, bildet sich das willentliche Gefühl des Zornes, analog zum sinnlichen Gefühl des Zornes.
Hier eine kompakte Übersicht über die willentlichen Gefühle:
Die auf jede Bewegung zum willentlichen Gut/Übel hin bezogenen willentlichen Gefühle:
1. Während der Bewegung zum Gut hin > Verlangen
2. Während der Bewegung zum Übel hin > Abscheu
Die auf kraftaufwändige Güter/Übel bezogenen willentlichen Gefühle:
3. Während der Bewegung zum Gut hin > Hoffnung
4. Während der Bewegung vom Gut weg > Verzweiflung
5. Während der Bewegung zum Übel hin > Angst
6. Während der Bewegung vom Übel weg > Mut
Die bei der Vereinigung aufkommenden willentlichen Gefühle:
7. Bei Vereinigung mit dem Gut > Freude
8. Bei Vereinigung mit dem Übel > Schmerz
9. Bei nicht zur Ruhe gekommenen Vereinigung mit dem Übel > Zorn
Auch die willentlichen Gefühle sind im Empfinden nicht immer eindeutig identifizierbar und können einem als miteinander vermischt erscheinen. Die Gefühle können auch mehr oder weniger bewusst empfunden werden, ebenso wie die Ursachen für die Gefühle einem oft nicht bewusst sein können. Die willentlichen Gefühle treten immer mit den sinnlichen Gefühlen gemeinsam auf, da Bewusstseinsinhalte des Verstandes Bewusstseinsinhalte der Sinne nach sich ziehen und umgekehrt. Darüber hinaus sind willentliche Gefühle genauso wenig im Gehirn begründet oder messbar, wie es der Verstand und der Wille sind. Da der Wille nicht im Gehirn begründet ist oder mit Geräten messbar ist – worauf wir bereits eingingen – und die willentlichen Gefühle zum Willen gehören, können die willentlichen Gefühle ebenfalls nicht im Gehirn begründet oder mit Geräten messbar sein. Falls bei entsprechenden Untersuchungen Hirnaktivität während des Empfindens willentlicher Gefühle beobachtet werden sollte, die in Zusammenhang mit Gefühlen gesetzt werden, sind es nicht die willentlichen Gefühle, welche Hirnaktivität auslösen, sondern die sinnlichen Gefühle.
Exkurs über Liebe
Bisher sind wir auf zwei verschiedene Begriffe von Liebe eingegangen: einmal auf den, den wir als „sinnliche Liebe“ bezeichnet haben, und dann auf den, den wir „willentliche Liebe“ nannten. Über diese Begriffe hinaus gibt es noch einen weiteren Begriff von Liebe, der von den bisherigen verschieden ist und mit dem übereinstimmt, was umgangssprachlich unter Liebe verstanden wird, nämlich die moralische Liebe. Die moralische Liebe ist genau wie die willentliche Liebe ein Akt des Willens. Überdies besteht auch die moralische Liebe, genau wie die willentliche Liebe, in der Bejahung. Die moralische Liebe besteht in der Bejahung einer anderen Person. In der moralischen Liebe wird eine andere Person um ihrer selbst willen bejaht. Es ist die Existenz-/Seins-Bejahung eines Gegenübers, in welcher die liebende Person, der Absicht (Intention) nach, vollständig von sich selbst absieht und in welcher die liebende Person, der Absicht (Intention) nach, ganz um das Wohl der geliebten Person bedacht ist. Die moralische Liebe will und tut dem Gegenüber Gutes. Die moralische Liebe ist selbst kein Gefühl, sie zieht allerdings Gefühle nach sich. Die moralische Liebe ist eine Art bzw. ein Gegenstand der willentlichen Liebe, also eine Art bzw. ein Gegenstand des Wollens. Hier eine kurze Gegenüberstellung der drei Begriffe von Liebe: Die sinnliche Liebe ist das sinnliche Sich-hingezogen-Fühlen, der sinnliche Drang zu etwas konkret Gutem. Die willentliche Liebe ist nichts anderes als ein Synonym für „Wollen“. Es ist die willentliche Entscheidung für ein Gut. Die moralische Liebe ist die, in der Absicht, sich selbst übersteigende Bejahung einer anderen Person.
Die Gefühle des Gewissens
Als Nächstes wenden wir uns einer Art von Gefühlen zu, die umgangssprachlich als „gutes Gewissen“ und „schlechtes Gewissen“ bezeichnet wird. Die Ausdrücke „Gewissensbisse“ und teilweise auch „Bauchgefühl“ sind dieser Art des Fühlens ebenfalls zurechenbar. Es geht um das Fühlen, welches mit dem Gewissen in direktem Zusammenhang steht.
Bei den sinnlichen und willentlichen Gefühlen sahen wir bereits, dass bei ihrem Aufkommen Erkenntnisakte der Sinne und des Verstandes vorausgingen. Bei den Gefühlen des Gewissens ist es ähnlich: Wir erkennen mit dem Verstand uns selbst betreffende moralische Umstände. Diese Umstände sind entweder moralische Handlungen, die vor uns liegen, oder moralische Handlungen, die hinter uns liegen. Die moralischen Handlungen, die vor uns liegen, können entweder Handlungen sein, von denen wir die Überzeugung haben, dass sie moralisch gut sind, oder sie können Handlungen sein, von denen wir die Überzeugung haben, dass sie moralisch schlecht sind. Wenn die vor uns liegende Handlung eine ist, von der wir überzeugt sind, dass sie moralisch gut ist, ist das Gewissensgefühl etwas, das uns darin bestärkt, die Handlung zu vollziehen. Wir nennen dieses Gewissensgefühl hier „den Drang zum moralisch Guten“. Wenn die vor uns liegende Handlung eine ist, von der wir überzeugt sind, dass sie moralisch schlecht ist, ist das Gewissensgefühl etwas, das uns davon abhalten möchte, die Handlung zu vollziehen. Wir nennen dieses Gewissensgefühl hier „den Drang vom moralisch Schlechten weg“.
Die moralischen Handlungen, die hinter uns liegen, können entweder Handlungen sein, von denen wir überzeugt sind, dass sie moralisch gut waren, oder es können Handlungen sein, von denen wir überzeugt sind, dass sie moralisch schlecht waren. Wenn die von uns vollzogenen Handlungen welche waren, von denen wir überzeugt sind, dass sie moralisch gut waren, ist das Gefühl des Gewissens etwas, das als Gefühl der Belohnung bezeichnet werden kann, aufgrund dessen wir es hier das Gewissensgefühl der „Gewissensbelohnung“ nennen. Wenn die von uns vollzogene Handlung eine war, von der wir überzeugt sind, dass sie moralisch schlecht war, ist das Gefühl des Gewissens etwas, das als Gefühl der Bestrafung bezeichnet werden kann, aufgrund dessen wir es hier das Gewissensgefühl der „Gewissensbestrafung“ nennen.
Die Gewissensgefühle sind direkte Folge der Gewissensakte, jedoch nicht selbst das Gewissen. Im Artikel „Was ist das moralisch Gute?“ sahen wir bereits, dass das Gewissen die konkrete Anwendung des eigenen Wissens über moralische Wahrheiten auf den Einzelfall ist. Es ist also mehr zu vergleichen mit unserem Überzeugtsein darüber, ob bestimmte Handlungen moralisch gut oder moralisch schlecht sind. Das, was wir „Gewissensgefühle“ nennen, sind die Gefühle, die in Abhängigkeit von Gewissensakten auftreten und somit zum Gewissen in direktem Zusammenhang stehen.
Die Stärke der Gewissensgefühle ist veränderbar. In Abhängigkeit vom eigenen Überzeugtsein von der moralischen Gewichtigkeit einer Handlung, fällt auch die Stärke der jeweiligen Gewissensgefühle aus. Wenn zum Beispiel eine Handlung moralisch für sehr schlecht erachtet wird, sind die Gewissensgefühle „Drang vom moralisch Schlechten weg“ und „Gewissensbestrafung“ deutlich intensiver als bei Handlungen, die als weniger moralisch schlecht erachtet werden. Das Gleiche gilt natürlich auch bezogen auf Gewissensgefühle, die in Zusammenhang mit Handlungen stehen, die als moralisch gut angesehen werden.
Das Gewissen ist nicht unfehlbar. Man kann auch davon überzeugt sein, dass gewisse moralische Handlungen gut oder schlecht sind, während es sich in Wirklichkeit genau anders verhält. Die Gewissensgefühle beziehen sich auch in solchen Fällen auf das Gewissensurteil, nicht auf die objektive moralische Wirklichkeit. Wenn also eine moralisch schlechte Tat als moralisch gut angesehen wird, sind die Gewissensgefühle, die mit moralisch guten Handlungen in Zusammenhang stehen, aktiv. Wenn eine moralisch gute Tat für moralisch schlecht gehalten wird, sind die Gewissensgefühle, die mit moralisch schlechten Handlungen in Zusammenhang stehen, diejenigen, die gebildet werden.
Das Gewissen ist aber nicht einfach nur etwas, mit dem sich abgefunden werden muss, das Gewissen kann auch trainiert oder geschult werden. Je größer die Priorität im eigenen Leben ist, moralisch gut zu handeln, und je mehr im eigenen Leben dieser Priorität entsprochen wird, desto besser wird das Gewissen, d.h., die Fehlurteile werden dadurch weniger und immer feinere moralische Wahrheiten können dadurch vom Gewissen erfasst werden. Umgekehrt ist es genauso: Je weniger im eigenen Leben auf moralisches Gutsein Wert gelegt wird, desto schlechter wird das eigene Gewissen. Je länger die Dauer, desto mehr schreitet das Verkommen des Gewissens voran, bis irgendwann offensichtliche moralische Wahrheiten für das Gewissen unzugänglich sind. Neben den beiden entgegengesetzten Zuständen, dass zum einen das Gewissen sehr stark und zum anderen sehr wenig ausgeprägt ist, gibt es noch einen dritten Zustand, den das Gewissen haben kann: Es kann auch „erkrankt“ sein. Dies ist der Fall, wenn das Gewissen moralisch Belangloses zu moralisch Relevantem erhebt. Dies nennt sich Skrupulosität. Der mit Skrupeln behafteten Person ist es zwar wichtig, moralisch gut zu handeln, doch in ihrem Vorgehen ist sie nicht vernünftig, aufgrund dessen es zur Skrupulosität, bzw. zur Erkrankung des Gewissens kommt.
Den willentlichen Gefühlen und den Gewissensgefühlen ist gemein, dass vor ihrem jeweiligen Auftreten, Verstandesaktivität zu verzeichnen ist. Bei den willentlichen Gefühlen sind es allgemein willentliche Güter und Übel, die erkannt und dem Willen vorgestellt werden, und deren Beziehung zu uns ebenfalls erkannt wird, woraufhin, falls die Güter bejaht und die Übel verneint wurden, die Gefühle folgen. Das ist auch eine der wesentlichen Verschiedenheiten zu den Gewissensgefühlen, da sich die Gewissensgefühle ausschließlich auf das beziehen, was für moralisch relevant gehalten wird. Die Gefühle des Willens können sich auch auf moralisch Relevantes als ein Gut oder ein Übel beziehen, darüber hinaus allerdings auch auf Güter und Übel, die inhaltlich moralisch irrelevant sind (dass das Wollen eines inhaltlich nicht moralischen Gutes oder Übels selbst ein moralischer Akt ist, ist ein anderer Punkt und wird hier nicht weiter behandelt – mehr dazu siehe den Artikel „Was ist das moralisch Gute?“). Wenn der Wille also ein moralisches Gut zu einem bejahten Gut erhebt, folgen daraus sowohl die Gefühle des Willens als auch die Gewissensgefühle.
Worin sind die Gewissensgefühle eigentlich begründet? Dass das Gewissen selbst in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Art von Verstandestätigkeiten begründet ist, sahen wir bereits. Doch auf welches Vermögen sind die Gewissensgefühle zurückzuführen? Oder bilden sie ein eigenes Vermögen? Gewissensgefühle sind Folge von gewissen Bewusstseinsinhalten des Verstandes. Genauer gesagt derjenigen Bewusstseinsinhalte, die durch die Erkenntnis konkreter vor oder hinter einem liegenden moralischen Handlungen zustande kommen. Vor den Gewissensgefühlen bezogen wir uns auf eine andere Art von Gefühlen, die auch Bewusstseinsinhalte des Verstandes voraussetzten, nämlichen denjenigen Gefühlen, die wir „Gefühle des Willens“ nannten. Bei ihnen waren die Bewusstseinsinhalte die vom Verstand erkannten Güter, sowie die Beziehung zu ihnen.
Der Mensch vereint in sich zwei verschiedene Wirklichkeitsebenen: die sinnliche und die geistige. Da, wie wir sahen, die Gewissensgefühle nicht in direktem Zusammenhang mit der Sinnlichkeit stehen, dafür aber mit der Geistigkeit – die Voraussetzung waren Verstandeserkenntnisse und nicht Sinneserkenntnisse –, sind die Gewissensgefühle Teil der geistigen Ebene des Menschen. In der geistigen Ebene des Menschen befinden sich sein Verstand und sein Wille. Der Verstand erkennt, fühlt jedoch nicht. Der Wille jedoch fühlt schon, der Wille hat sehr wohl Gefühle. Somit können die Gewissensgefühle ebenfalls zum Willen gerechnet werden, wobei ihre Verschiedenheit zu dem, was wir hier als „Gefühle des Willens“ bezeichnet haben, weiterhin bestehen bleibt. Um Verwechselungen vorzubeugen, sei darauf hingewiesen, dass immer, wenn von „Gefühlen des Willens“ gesprochen wird, diejenigen Gefühle gemeint sind, die im Abschnitt „Gefühle des Willens“ thematisiert wurden. Wenn jedoch von „Gefühlen“ die Rede ist, die „zum Willen gehören“, sollte der Kontext beachtet werden, da es sich dann nicht ausschließlich um die Gefühle handeln muss, die im Abschnitt „Gefühle des Willens“ thematisiert wurden.
Da die Gewissensgefühle auch zum Willen gehören, lassen sich durch sie Rückschlüsse auf den Willen ziehen: Der Wille hat eine natürliche Hinordnung zu dem, was für moralisch gut gehalten wird, und der Wille hat eine natürliche Abneigung gegenüber dem, was für moralisch schlecht gehalten wird.
Zum Ende dieses Abschnitts folgt eine kompakte Übersicht über die Gewissensgefühle:
Vor einer selbst zu vollziehenden Handlung, die man selbst für moralisch gut hält > Drang zum moralisch Guten hin
Vor einer selbst zu vollziehenden Handlung, die man selbst für moralisch schlecht hält > Drang vom moralisch Schlechten weg
Nach einer selbst vollzogenen Handlung, die man selbst für moralisch gut hält > Gewissensbelohnung
Nach einer selbst vollzogenen Handlung, die man selbst für moralisch schlecht hält > Gewissensbestrafung
Es ist im Übrigen nicht relevant, dass die handelnde Person weiß, was mit den Ausdrücken „moralisch gut“ oder „moralisch schlecht“ gemeint ist. Es kommt auf die inhaltliche Übereinstimmung – zwischen den eigenen Handlungen und den eigenen Überzeugungen von Moral – an, die eben keine Identifizierung zwischen dem, was für moralisch relevant gehalten wird mit den Ausdrücken „moralisch gut“ und „moralisch schlecht“ einschließt.
Das Fühlen des Herzens
In diesem Abschnitt wenden wir uns der tiefsten und innersten natürlichen Art und Weise menschlichen Fühlen-Könnens zu. Da sich das hier Gefühlte deutlich von dem unterscheidet, worüber wir in den vorigen Abschnitten handelten, wollen wir es nicht einfach nur mit dem Ausdruck "Gefühl" bezeichnen. Es geht hier um Zustände, die das Empfinden der Gefühle in einzigartiger Weise zu beeinflussen vermögen.
Im vorigen Abschnitt ging es um die Gewissensgefühle. Diese waren abhängig von dem, was für moralisch gut und für moralisch schlecht gehalten wird. Stellen wir uns einen Fall vor, in dem eine Tat felsenfest für moralisch gut gehalten wird, obwohl sie in Wirklichkeit moralisch schlecht ist. Diese Tat führt bei uns, bevor wir sie vollzogen haben, zum Gewissensgefühl des Dranges zum moralisch Guten hin, und nachdem wir sie vollzogen haben, zum Gewissensgefühl der Gewissensbelohnung. Doch unsere Erfahrung sagt, dass dies nicht alles ist, was wir dann fühlen. Wenn wir bei einem solchen Fall im Nachhinein erkennen, dass wir falsch lagen, dass nämlich die vollzogene Tat in Wirklichkeit doch schlecht war, fällt uns auf, dass wir in der zeitlichen Nähe zur Tat neben den positiven Gewissensgefühlen einen Zustand in uns wahrnahmen, der nicht der Positivität der Gewissensgefühle entsprach. Diesen Zustand könnte man viel eher mit Ausdrücken wie "Schwere" oder "Leere" umschreiben. Weitere Beispiele sind Fälle, in denen aus Unwissenheit heraus ein Gut für mehr oder weniger bedeutend und wertvoll eingestuft wird, als es eigentlich ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass wenn wir zu einem späteren Zeitpunkt den wahren Wert einer von uns vollzogenen Handlung erkennen, rückblickend feststellen, dass wir uns in Situationen, in denen wir die vollzogene Handlung aus Unwissenheit für weniger wertvoll hielten, als sie eigentlich war, auf eine Art und Weise gut gefühlt haben, die sich erstens von den bisherigen Gefühlen dieses Artikels unterscheidet, die zweitens in Zusammenhang zur erwähnten Handlung steht und die drittens unverhältnismäßig über dem steht, was wir dachten, getan zu haben. Umgekehrt genauso: Unsere Erfahrung zeigt, dass wenn wir zu einem späteren Zeitpunkt den wahren Wert einer von uns vollzogenen Handlung erkennen, rückblickend feststellen, dass wir uns in Situationen, in denen wir die vollzogene Handlung aus Unwissenheit für mehr wertvoll hielten, als sie eigentlich war, auf eine Art und Weise gut gefühlt haben, die sich erstens von den bisherigen Gefühlen dieses Artikels unterscheidet, die zweitens in Zusammenhang zur erwähnten Handlung steht und die drittens unverhältnismäßig unter dem steht, was wir dachten, getan zu haben.
Diese neue Art des Fühlens ist, wie jetzt mehrfach erwähnt, im Empfinden deutlich verschieden von den bisherigen Arten des Fühlens. Gerne würde ich an dieser Stelle näher auf die Unterscheidung dieser Art des Fühlens von den bisherigen Arten des Fühlens eingehen, doch die Individualität und Subjektivität von uns Menschen bewirken, dass wir Menschen gleiche Empfindungen und Gefühle unterschiedlich verarbeiten, bewerten und ausdrücken (bezeichnen), aufgrund dessen dies nur zu Verwirrungen führen würde. Ähnlich ist es mit konkreten Beispielen: Da jeder Mensch andere Erfahrungen im Leben macht, ist es nicht möglich, ein konkretes Beispiel anzuführen, das von allen Menschen nachvollziehbar ist. Deswegen wird sich im Folgenden darauf beschränkt, das Wesen dieser Art des Fühlens zu bestimmen, ohne auf die Frage nach dem subjektiven Empfinden einzugehen.
Wir nennen diese Art des Fühlens im Folgenden "das Fühlen des Herzens". Das Fühlen des Herzens zeichnet aus, dass es der moralischen Objektivität eigener Handlungen entspricht, ungeachtet dessen, ob wir die moralische Wirklichkeit richtig erkennen. Wir sahen, dass, wenn wir eine Handlung vollziehen, die subjektiv für gut gehalten wird, obwohl sie objektiv schlecht ist, das Fühlen des Herzens Negatives wahrnimmt. Umgekehrt ist es übrigens nicht so. Wenn eine Handlung vollzogen wird, die von einem selbst für moralisch schlecht gehalten wird, obwohl sie in Wirklichkeit gut ist, fühlt das Herz nicht Positives, sondern auch Negatives. Der Grund ist folgender: Im Artikel „Was ist das moralisch Gute?“ sind wir auf das moralisch Gute eingegangen. Das moralisch Gute setzt sich zusammen aus dem objektiv moralisch Guten und dem subjektiv moralisch Guten. Eine nur objektiv moralisch gute Handlung ist eine Handlung, die dem entspricht, was im Artikel „Was ist das moralisch Gute?“ über moralisch gute Handlungen dargelegt wurde, ohne das Wissen der handelnden Person darüber, dass die Handlung objektiv moralisch gut ist. Eine nur subjektiv moralisch gute Handlung ist eine Handlung, in der die handelnde Person davon überzeugt ist, dass die Handlung objektiv moralisch gut ist, obwohl sie in Wirklichkeit objektiv moralisch schlecht ist. Eine moralisch gute Handlung – das heißt eine vollständig moralisch gute Handlung – ist eine Handlung, die objektiv moralisch gut ist und in der die handelnde Person auch weiß, dass die Handlung objektiv moralisch gut ist. Jetzt ist es allerdings so, dass es immer objektiv moralisch schlecht ist, gegen das Gewissen – bzw. gegen das, was für objektiv moralisch gut gehalten wird – zu handeln, und zwar unabhängig davon, ob das Gewissen – bzw. die Überzeugung dessen, was für moralisch gut und moralisch schlecht gehalten wird – mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Objektiv moralisch gut kann also nur gehandelt werden, wenn vollständig moralisch gut gehandelt wird, während objektiv moralisch schlecht auch dann gehandelt werden kann, während man subjektiv moralisch gut handelt. Wie sich unser Herz – auf das weiter unten genauer eingegangen wird – fühlt, ist jedoch nicht ausschließlich von der Objektivität der Moral abhängig. Unser Herz strebt vielmehr nach dem vollständig moralisch Guten, was die Ausschließung des objektiv moralisch Schlechten einschließt.
Wenn wir moralisch gut handeln, fühlt unser Herz Positives, das mit Ausdrücken wie „Leichtigkeit“, „Ruhe“ und „Erfülltsein“ umschrieben werden kann. Wenn wir moralisch schlecht handeln, fühlt sich unser Herz negativ, was mit Ausdrücken wie „Schwere“, „Unruhe“ und „Leere“ umschrieben werden kann. Im Artikel „Was ist das moralisch Gute?“ gingen wir nicht nur auf das moralisch Gute und das moralisch Schlechte ein, sondern wir gingen dort auch auf die Frage nach dem menschlichen Glück ein. Das menschliche Glück ist genau das, was von der Art des Fühlens wahrgenommen wird, über die wir gerade sprechen. Unser Herz nimmt unser Glück wahr. Das Positive, das unser Herz wahrnimmt, ist unser Glücklichsein, und das Negative, welches unser Herz wahrnimmt, ist das Unglücklichsein. Wenn wir moralisch gut handeln bzw. uns selbst verwirklichen, ist die Folge unser Glück und dies wird von unserem Herzen empfunden. Je mehr wir wirklichkeitsentsprechend tätig sind, umso glücklicher sind wir. Der Wille ist zwar diejenige Kraft, die Handlungen vollzieht bzw. befiehlt, aufgrund dessen die Handlungen moralisch relevant werden und dadurch zur Verwirklichung des Willens führen können, doch der Gegenstand bzw. das Ziel der Handlungen kann natürlich über die Absicht, moralisch gut zu handeln, hinausgehen und sich auf jeden Teil des eigenen Seins, also einschließlich der Körperlichkeit, und darüber hinaus auch auf andere Personen oder Äußeres beziehen. Es ist im Übrigen auch so, dass über die unteren Grade an moralischem Gutsein hinaus nicht moralisch gut gehandelt werden kann, wenn die Absicht moralisch guter Handlungen es ist, sich selbst zu verwirklichen. In den höheren Graden moralisch guter Handlungen übersteigt man sich selbst in der Absicht – siehe die Liebe. Dennoch ist das Glück umso größer, je mehr wir uns zum einen eigentümlich verwirklichen, also je mehr moralisch gut wir sind, und zum anderen, je mehr wir allgemein verwirklicht sind (mehr zu dieser Unterscheidung siehe den Artikel „Was ist das moralisch Gute?“). Wenn wir maximal moralisch gut handeln, uns im Rahmen des moralisch Guten auf jede Art und Weise verwirklichen und unsere Gewissensgefühle, Willensgefühle, sinnlichen Gefühle und körperlichen Gefühle im Einklang stehen und der objektiven Wirklichkeit mit dem, was moralisch gut ist, entsprechen, folgt daraus das größtmögliche Glück, welches wir uns selbst erarbeiten können.
Das Glück ist zwar zum größten Teil von uns selbst abhängig, doch gibt es auch nicht unrelevante äußere Faktoren. Ob wir uns im Krieg oder im Frieden befinden und ob wir krank oder gesund sind, lässt unser Glück nicht unbeeinflusst. Ein noch wesentlicherer Punkt ist empfangene Liebe. Wegen unserer sozialen Natur und den daraus resultierenden Bedürfnissen, führt der Erhalt wahrer Liebe in gewisser Weise mit zu unserer Entfaltung. Solche Faktoren, die mehr oder weniger direkt auf unseren Verwirklichungsgrad Einfluss haben können, haben somit auch Einfluss auf den Zustand unseres Herzens. Der Zustand unseres Herzens wird nämlich durch jede Art der eigenen Verwirklichung beeinflusst. Je qualitativer die Verwirklichung unseres Wesens, umso größer das Glück, und je qualitativer die Entstellung bzw. Deformierung unseres Wesens, umso größer das Unglück, welches von unserem Herzen empfunden wird. Zudem sagt uns die Erfahrung – um kurz auf die Frage einzugehen, inwiefern die Zustände des Herzens unsere Gefühle beeinflussen –, dass, wenn wir glücklich sind, die Gefühle klarer und reiner empfunden werden, als wenn wir unglücklich sind. Im Unglücklichsein werden die Gefühle trüber, blasser und gedämpfter wahrgenommen.
Was ist unser Herz nun? Klar sollte sein, dass sich das in diesem Artikel mit dem Ausdruck „Herz“ Bezeichnete von dem Organ unterscheidet, welches Blut durch unseren Körper pumpt. Doch was ist es dann? Wir sahen bereits, dass die Faktoren, die beeinflussen, wie sich unser Herz fühlt, verschieden von denen sind, welche die Gewissensgefühle und Willensgefühle bestimmen. Bei den Willensgefühlen ging es um bejahte Güter und verneinte Übel. Bei den Gewissensgefühlen ging es um konkrete Handlungen einschließlich eigener Überzeugungen hinsichtlich ihrer moralischen Einordnung. Beim Herz geht es jedoch um das, was uns wahrhaftig verwirklicht und verdirbt.
Der Erkenntnisgegenstand der Verwirklichung unserer eigenen Natur ist kein sinnlicher, aufgrund dessen das Herz der geistigen Ebene des Menschen zugeordnet wird. Hier stehen uns die beiden Möglichkeiten offen, das Herz dem Verstand oder dem Willen zuzurechnen. Da es hier ums Fühlen geht und das Fühlen des menschlichen Geistes vom Willen vollzogen wird, zählen wir das Herz zum Willen. Das Herz ist ein Teil des Willens, der innerste Teil des Willens. Hinsichtlich des Fühlens setzt sich der Wille also aus drei Ebenen zusammen: der ersten Ebene, in der das gefühlt wird, was wir hier als „Gefühle des Willens“ bezeichnet haben. Darauf folgt die tiefere Ebene der Gewissensgefühle und zum Schluss die tiefste Ebene des Willens: das Herz. Das Herz ist der menschliche Ausdruck dessen, dass der Mensch auf seine Verwirklichung hingeordnet ist, und wegen des Herzens mit seinen Sehnsüchten wissen wir, dass der Mensch auf seine Verwirklichung aus ist, dass es den Menschen nach seinem Glück drängt. Wegen seines Herzens begehrt der Mensch das Glück. Das Herz ist es, welches den Menschen dazu drängt, immer weiter tätig zu sein, bis hin zu seiner Vollendung.
Eine Frage bleibt jedoch noch offen: Woher weiß das menschliche Herz, auf welcher Stufe der Verwirklichung sich der Mensch befindet? Der Verstand – zumindest so, wie wir ihn bisher kennengelernt haben – kann es nicht sein, da der Zustand des Herzens, wie wir bereits sahen, im Widerspruch zu dem stehen kann, was der Verstand an Überzeugungen über Moral hinsichtlich vollzogener Handlungen hat. Anders ausgedrückt: Der Mensch kann durch seinen Verstand etwas moralisch Schlechtes für moralisch gut halten, während das Herz niemals etwas moralisch Schlechtes für gut halten kann. Doch was ist das Erkennen des Herzens? Jetzt gibt es zum einen die Möglichkeit, hierfür ein neues Vermögen anzunehmen, und zum anderen, das Erkennen des Herzens auf ein bestehendes Vermögen zurückzuführen. Wenn es die Möglichkeit gäbe, die Erkenntnis des Herzens auf ein bestehendes Vermögen zurückzuführen, müsste kein neues Vermögen angenommen werden. Ob es die Möglichkeit gibt, das Erkennen des Herzens auf ein bestehendes Vermögen zurückzuführen, wollen wir im Folgenden untersuchen.
Da es hier um Erkennen geht, stehen uns nur die Erkenntnisvermögen zur Verfügung. Die sinnlichen Vermögen fallen direkt weg, da – wie wir bereits sahen – das Herz der geistigen Ebene des Menschen zugeordnet wird; da die Frage nach der Verwirklichung menschlichen Seins nicht in sinnlicher Erkenntnis beantwortet werden kann. Als geistiges Erkenntnisvermögen bleibt uns nur der Verstand. Wenn das Erkennen des Herzens also auf ein bestehendes Vermögen zurückgeführt werden soll, kann dies höchstens unser Verstand sein. Wir haben für das Erkennen, welches dem Fühlen des Herzens vorausging, hier bisher als „das Erkennen des Herzens“ bezeichnet. Diese Ausdrucksweise soll weiter aufrechterhalten bleiben, weil sie unter anderem Verwechselungen vorbeugt und zu einem leichteren Verständnis führt.
Wenn das Erkennen des Herzens ein Teil des Verstandes ist, können ihre jeweiligen Tätigkeiten – da es ein Vermögen wäre – nicht getrennt voneinander und nebeneinander verlaufen. Die Erkenntnis des Herzens könnte als unbewusster Teil normaler Verstandeserkenntnisse angenommen werden. Als ein Teil normaler Verstandeserkenntnisse, der nicht trügen kann und der die Wahrheiten – seine Verwirklichung betreffend – intuitiv aus den normalen Verstandeserkenntnissen zieht, bzw. in den normalen Verstandeserkenntnissen erfasst. Jetzt kann sich gefragt werden, wie fehlerunmögliches Erkennen sein kann? Die Antwort darauf ist simpel: Wenn es das Fühlen des Herzens gibt, wie wir in diesem Abschnitt darauf eingegangen sind, dann muss diesem Fühlen ein Erkennen vorausgehen. Dass es diese Art des Fühlens gibt, davon zeugen unsere Erfahrungen, also muss es auch ein Erkennen geben, welches immer wirklichkeitsgemäß die Wirklichkeit eigener Verwirklichung erfasst. Es könnte an dieser Stelle rein logisch gesehen auch möglich sein, dass dieses Erkennen von einem höheren Wesen vollzogen wird, welches uns daraufhin dieses Wissen eingibt. Letztlich kann es darüber hinaus sicherlich noch zahlreiche weitere Hypothesen geben, die das Phänomen des Fühlens des Herzens, hinsichtlich des vorausgesetzten Wissens über den Grad eigener Verwirklichung zu erklären versuchen, doch das soll hier nicht das Thema sein.
Gesamtübersicht menschlichen Fühlens
Abschließend wollen wir kompakt eine Gesamtübersicht der in diesem Artikel vorgestellten Arten und Weisen menschlichen Fühlen-Könnens darstellen. Zu Beginn eines jeden Punktes nennen wir die Art und Weise des Fühlen-Könnens bzw. der Gefühle, anschließend, welchem Teil des Menschen sie zugehören, und abschließend werden Beispiele gebracht:
1. Das äußere leibliche Fühlen III dem Körper mit seinen Sinnen III stoßen, kitzeln, das mit den Fingern Berührte, etc.
2. Die inneren leiblichen Gefühle III dem Körper mit seinen Sinnen III Selbst- & Arterhaltungstriebe (Hunger, sexuelles Begehren), verschiedene Hormone, Migräne, konsumierte Substanzen, etc.
3. Die sinnlichen Gefühle III dem Körper mit seinen Sinnen III Verlangen, Hoffnung, Freude, etc.
4. Die willentlichen Gefühle III dem Geist mit seinem Verstand & Willen III Verlangen, Hoffnung, Freude, etc.
5. Die Gewissensgefühle III dem Geist mit seinem Verstand & Willen III Gewissensbelohnung, Gewissensbestrafung, etc.
6. Das Fühlen des Herzens III dem Geist mit seinem Verstand & Willen III Glück & Unglück
Dieser Artikel sollte dazu beitragen, ein besseres Verständnis über das Thema „Gefühle“ und „Fühlen“ zu vermitteln, und zwar sowohl theoretisch als auch praktisch. Auf theoretische Weise insofern, als das Wissen über die Anthropologie um die Metaphysik menschlichen Fühlens reicher geworden sein sollte, und auf praktischer Weise insofern, als dass in die eigene Gefühlswelt vielleicht leichter Ordnung zu bringen ist, dass sie strukturierbarer geworden ist. Wenn es so sein sollte, würde es mich freuen. Trotzdem bleibt die eigene Gefühlswelt weiterhin komplex und wird wahrscheinlich niemals – zumindest nicht auf natürlichem Weg – vollständig aufgeschlüsselt werden, da unter anderem die Gefühle und inneren Zustände nicht übersichtlich und getrennt voneinander auftreten, sondern durcheinander und sich teils widersprechend.
Einen Dank spreche ich an dieser Stelle dem großen – unter anderem – Philosophen Thomas von Aquin aus, der in seinem Gesamtwerk einiges zu diesem Thema beigetragen hat, insbesondere in S. Th. I – II 22 – 48. Seine Ausarbeitungen gehen nicht nur an Tiefe über die Inhalte dieses Artikels hinaus, sondern sind auch zu großen Teilen die Grundlage der Inhalte dieses Artikels. Der erste Teil dieses Artikels, in dem es um das menschliche Wesen geht, ist inspiriert durch S. Th. I 75 – 89. Ansonsten empfehle ich zur Vertiefung in philosophische Themen die Autoren „Edward Feser“ und „David Oderberg“ sowie die Schriften des Verlags „Editiones Scholasticae“.
Des Menschen Gewissheit, den Weg seiner Bestimmung zu beschreiten,
liegt in Frieden, Ruh und Freud des Innern, die diesen Weg geleiten.